Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kunden der Plattform conci-home.de: Teil A stellt die Axinity GmbH & Co. KG für den Concierge-Vertrag, Teil B stellen die Servicepartner für ihre Leistungsverträge.
Stand: 4. Oktober 2026
Sofortzahlung bei Einzelangeboten nach Besichtigung
Für Einzelangebote nach einer Besichtigung, deren Bestellübersicht die sofortige Zahlung über Stripe ausdrücklich ausweist, gelten die folgenden Zahlungsregeln. Sie gehen für diese Angebote abweichenden Angaben zum Zahlungszeitpunkt und zur Kartenreservierung in § 8 Abs. 2 und 3 sowie § 22 Abs. 2 bis 4 vor. Die übrigen Bedingungen, insbesondere die gesetzlichen Rechte bei Widerruf, Mängeln, Stornierung und Erstattung, bleiben bestehen.
Mit Annahme des Angebots bezahlt der Kunde den ausgewiesenen Gesamtpreis unmittelbar auf der Zahlungsseite von Stripe mit einer dort angebotenen Zahlungskarte. Es handelt sich um eine Belastung, nicht lediglich um eine Reservierung. Eine höhere oder zusätzliche Belastung erfordert eine gesonderte Vereinbarung. Das bloße Speichern eines Zahlungsmittels löst keine Zahlung aus.
Stripe verarbeitet die Zahlung über das Stripe-Plattformkonto der Betreiberin. Der Anteil des Servicepartners wird anschließend gesondert an dessen verbundenes Stripe-Konto übertragen. Die Betreiberin veranlasst diese Übertragung erst nach vollständiger Durchführung der im Angebot vereinbarten Leistung und Bestätigung ihres Abschlusses durch den Kunden. Bei einer Beanstandung bleibt die Übertragung gesperrt; eine Freigabe durch die Verwaltung setzt einen dokumentierten Abschluss oder eine dokumentierte Einigung voraus. Die Meldung des Servicepartners, dass die Leistung erledigt sei, genügt allein nicht.
Die Bankauszahlung durch Stripe kann erst nach dieser Übertragung und nach Freigabe des Auszahlungskontos durch Stripe erfolgen. Eine Vorauszahlung des Kunden berechtigt den Servicepartner nicht zur vorzeitigen Auszahlung. Erstattungen richten sich weiterhin nach § 8 Abs. 5.
Teil A: Bedingungen der Betreiberin für den Concierge-Vertrag
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartnerin
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus zwei Teilen. Teil A (§ 1 bis § 17) regelt den Vertrag zwischen dem Kunden und der Betreiberin nach Absatz 2 über die Auswahl, Vermittlung und Koordination von Leistungen der Servicepartner sowie die Zahlungsabwicklung im Namen der Servicepartner (Concierge-Vertrag). Teil B (§ 18 bis § 30) enthält die Bedingungen, die die Servicepartner ihren über die Plattform geschlossenen Leistungsverträgen mit Kunden zugrunde legen.
(2) Vertragspartnerin des Kunden für den Concierge-Vertrag ist die folgende Gesellschaft (Betreiberin):
Axinity GmbH & Co. KG Hebbelstraße 16, 14469 Potsdam, Deutschland Vertreten durch: Divo Marketing GmbH (persönlich haftende Gesellschafterin, Sitz Lüdenscheid, Amtsgericht Iserlohn, HRB 10590), vertreten durch ihren Geschäftsführer Deniz Seker E-Mail: conci-home@axinity.dev Telefon: +49 15565 446929
(3) Unter der Marke CONCI HOME betreibt die Betreiberin die Plattform conci-home.de. Über sie vermittelt sie Leistungen rechtlich selbständiger Servicepartner rund um das Zuhause, insbesondere in den Bereichen Reinigung, Garten, Reparatur, Sanitär, Elektro, Wäsche, Auto, Abwesenheit, Sicherheit, Familie, Anlässe und Mobilität, und koordiniert deren Abwicklung. Diese Leistungen erbringt sie nicht selbst. Welche Leistungen für eine Anschrift verfügbar sind, zeigt die Plattform (§ 4 Abs. 2).
(4) Die Leistungen selbst erbringen ausgewählte, rechtlich selbständige Servicepartner. Der Vertrag über die einzelne Leistung kommt mit dem jeweiligen Servicepartner zustande. Die Betreiberin koordiniert Termine, Kommunikation und Reklamationen und wickelt die Zahlungen im Namen der Servicepartner ab.
(5) Diese Bedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(6) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
(7) Die Betreiberin ist über die folgenden Kontaktwege erreichbar. Über diese Kontaktwege und über die Nachrichtenfunktion im Kundenkonto kann der Kunde auch Erklärungen abgeben, die sich an einen Servicepartner richten (§ 10). Diese Kontaktwege sind zugleich die zentrale Kontaktstelle für Nutzer nach Art. 12 der Verordnung (EU) 2022/2065; zentrale Kontaktstelle für die Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste nach Art. 11 ist die E-Mail-Adresse. Die Kommunikation ist auf Deutsch und auf Englisch möglich.
E-Mail: conci-home@axinity.dev Telefon: +49 15565 446929
§ 2 Begriffe
(1) In diesen Bedingungen bedeuten:
• Plattform: die Website und die Webanwendung, über die die Betreiberin ihre Leistungen anbietet, einschließlich des Kundenkontos. • Kundenkonto: der persönliche, durch ein Passwort geschützte Bereich des Kunden auf der Plattform. • Zuhause: eine im Kundenkonto hinterlegte Anschrift, an der Leistungen erbracht werden sollen, mit den Angaben des Kunden zu diesem Ort. • Servicepartner: ein rechtlich selbständiges Unternehmen oder eine selbständig tätige Person, die über die Plattform Leistungen anbietet und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt. • Servicekraft: eine Person, die der Servicepartner zur Ausführung einer Leistung einsetzt, auch der Servicepartner selbst. • Leistungsvertrag: der Vertrag über eine Leistung zwischen dem Kunden und einem Servicepartner, etwa ein Einzelauftrag, ein Abo oder ein Auftrag für den Wäscheservice. • Anfrage: die Beschreibung eines Wunsches durch den Kunden, auf die hin die Betreiberin einen Servicepartner auswählt und ein Angebot erstellt. • Angebot: das im Kundenkonto übermittelte verbindliche Angebot eines Servicepartners auf Abschluss eines Leistungsvertrags. • Abo: ein Leistungsvertrag über wiederkehrende Leistungen. • Guthaben: ein Betrag, den die Betreiberin im Kundenkonto gutschreibt und nach § 11 mit Zahlungen des Kunden verrechnet. • Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa eine E-Mail (§ 126b BGB).
(2) Personenbezeichnungen gelten für Personen jeden Geschlechts.
§ 3 Kundenkonto
(1) Anfragen und Bestellungen setzen ein Kundenkonto voraus. Die Registrierung ist kostenfrei. Mit ihr kommt der Concierge-Vertrag zustande; er läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Ein Kundenkonto darf nur anlegen, wer mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Für ein Unternehmen handelt eine vertretungsberechtigte Person.
(3) Der Kunde macht bei der Registrierung und im Kundenkonto wahrheitsgemäße Angaben und hält sie aktuell, insbesondere seine E-Mail-Adresse, die Angaben zu jedem Zuhause und seine Rechnungsdaten.
(4) Nach der Registrierung erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse. Anfragen, Bestellungen und die Annahme eines Angebots sind erst nach dieser Bestätigung möglich; eine Anfrage bleibt auch danach unverbindlich (§ 7 Abs. 2).
(5) Zur Registrierung füllt der Kunde das Formular aus und sendet es mit der Schaltfläche „Konto anlegen“ ab. Vor dem Absenden kann er seine Eingaben im Formular prüfen und berichtigen. Diese Bedingungen in der bei der Registrierung geltenden Fassung kann er dabei abrufen, speichern und ausdrucken. Den Vertragstext des Concierge-Vertrags, also diese Bedingungen in der bei der Registrierung geltenden Fassung, speichert die Betreiberin derzeit nicht für das einzelne Kundenkonto; auf der Plattform abrufbar ist die jeweils aktuelle Fassung. Der Kunde sollte die Bedingungen deshalb bei der Registrierung speichern oder ausdrucken. Ebenso kann er vor dem Absenden die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular für den Concierge-Vertrag abrufen (§ 13 Abs. 3).
(6) Der Kunde hält sein Passwort geheim und schützt sein Kundenkonto vor dem Zugriff Unbefugter. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte das Passwort kennen, ändert der Kunde es unverzüglich und informiert die Betreiberin. Hat der Kunde eine missbräuchliche Nutzung zu vertreten, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
(7) Der Kunde kann den Concierge-Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen, indem er im Kundenkonto die Löschung seines Kontos veranlasst oder die Kündigung gegenüber der Betreiberin in Textform erklärt. Solange ein ungekündigtes Abo besteht, ein Einsatz geplant ist, ein als erledigt gemeldeter Einsatz weder zur Abnahme oder Prüfung vorgelegt noch abgenommen ist oder eine Rechnung offen ist, kann der Kunde die Löschung im Kundenkonto nicht veranlassen; die Kündigung in Textform bleibt möglich. In allen anderen Fällen kann er sie veranlassen, auch wenn ein angenommenes Angebot noch keinen geplanten Termin hat, ein Einsatz gerade ausgeführt wird, zur Abnahme oder Prüfung vorliegt oder streitig ist, eine Reklamation offen ist oder eine Wäschebestellung noch nicht abgeschlossen ist; seine Anschrift und seine Kontaktdaten stehen dann für die Abwicklung nicht mehr zur Verfügung. Leistungsverträge, die bei der Kündigung noch laufen, bleiben unberührt; die Betreiberin erbringt für sie ihre Leistungen nach § 5 bis zu ihrem Ende, nach einer Löschung des Kontos über einen Kontaktweg, den der Kunde ihr dafür nennt. Rechnungen und Buchungsbelege bleiben auch nach der Löschung gespeichert, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen; Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung. Was mit Guthaben geschieht, regelt § 11. Für einen Widerruf gilt § 13 Abs. 3.
(8) Die Betreiberin kann den Concierge-Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Leistungsverträge, die beim Wirksamwerden der Kündigung noch laufen, bleiben unberührt; die Betreiberin erbringt für sie ihre Leistungen nach § 5 bis zu ihrem Ende. Was mit Guthaben geschieht, regelt § 11 Abs. 5. Das Recht beider Seiten, den Concierge-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 4 Servicegebiet und Warteliste
(1) Leistungen gibt es nur für Anschriften, deren Postleitzahl die Betreiberin freigeschaltet hat (Servicegebiet). Die Betreiberin erweitert das Servicegebiet schrittweise und entscheidet über Zeitpunkt und Umfang. Ein Anspruch auf Freischaltung einer Postleitzahl besteht nicht.
(2) Ob die Anschrift eines Zuhauses im Servicegebiet liegt, zeigt das Kundenkonto beim jeweiligen Zuhause an. Einzelne Leistungen, etwa der Wäscheservice, sind nur in Teilen des Servicegebiets verfügbar; das zeigt die Plattform vor der Bestellung an.
(3) Wer außerhalb des Servicegebiets wohnt, kann sich mit seiner E-Mail-Adresse und seiner Postleitzahl, auf Wunsch auch mit seinem Namen, auf eine Warteliste setzen. Die Eintragung wird wirksam, sobald der Interessent sie über den Link in der Bestätigungs-E-Mail bestätigt. Die Betreiberin benachrichtigt ihn per E-Mail, sobald seine Postleitzahl freigeschaltet ist, wenn das innerhalb von 24 Monaten nach der Bestätigung geschieht; andernfalls endet die Eintragung mit Ablauf dieser 24 Monate. Die Eintragung ist kostenfrei, begründet keinen Anspruch auf eine Leistung und kann jederzeit beendet werden. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten nennt die Datenschutzerklärung.
§ 5 Leistungen der Betreiberin
(1) Die Betreiberin erbringt gegenüber dem Kunden die folgenden Leistungen:
• sie stellt die Plattform und das Kundenkonto mit der Übersicht über Anfragen, Angebote, Termine, Abos, Rechnungen und Guthaben bereit, • sie nimmt Anfragen und Bestellungen entgegen und wählt einen geeigneten Servicepartner aus (§ 6), • sie erstellt Angebote im Namen des ausgewählten Servicepartners und übermittelt sie, • sie stimmt Termine ab und übermittelt Nachrichten zwischen Kunde und Servicepartner, • sie verlangt von den Servicepartnern für jede Art von Leistung die Nachweise, die sie dafür festgelegt hat, etwa zu Versicherung, Erlaubnis oder Eignung, und prüft, ob sie vollständig vorliegen und nach ihrem Inhalt, insbesondere ihrem Gültigkeitsdatum, gelten (§ 6 Abs. 2 und § 9 Abs. 5); eine Bestätigung beim Aussteller, etwa beim Versicherer, holt sie nicht ein, • sie begleitet Reklamationen (§ 10), • sie wickelt die Zahlungen im Namen der Servicepartner ab (§ 8) und • sie gewährt Guthaben und betreibt das Empfehlungsprogramm (§ 11 und § 12).
(2) Die Betreiberin erbringt diese Leistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Die Ausführung der Leistungen schuldet allein der jeweilige Servicepartner; die Betreiberin schuldet auch nicht, dass für jede Anfrage ein Servicepartner gefunden wird. Für die Bereitstellung der Plattform und des Kundenkontos als digitale Dienstleistung besteht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht (§§ 327 ff. BGB).
(3) Der Concierge-Vertrag ist für den Kunden kostenfrei; für die Leistungen nach diesem Paragrafen zahlt er der Betreiberin kein Entgelt. Ihre Vergütung erhält die Betreiberin von den Servicepartnern. Eine Servicepauschale im Angebot ist ein Preisbestandteil des Servicepartners und kein Entgelt für Leistungen der Betreiberin (§ 21 Abs. 2).
(4) Die Servicepartner haben sich gegenüber der Betreiberin verpflichtet, Leistungen für Kunden, die ihnen die Betreiberin vermittelt hat, für eine begrenzte Zeit nach der letzten Vermittlung nur über die Plattform zu erbringen; Einzelheiten regeln die Bedingungen für Servicepartner. Vereinbart ein Kunde Leistungen mit einem Servicepartner außerhalb der Plattform, gelten dafür diese Bedingungen nicht, und die Betreiberin erbringt dafür keine Leistungen, insbesondere keine Begleitung von Reklamationen, keine Zahlungsabwicklung und kein Guthaben. Weitere Folgen hat das für den Kunden nicht.
(5) Über die Notfallfunktion im Kundenkonto kann der Kunde ein dringendes Problem melden. Die Betreiberin behandelt die Meldung als Anfrage nach § 7 und bearbeitet sie vorrangig; dasselbe gilt für einen Anruf unter einer Rufnummer, die das Kundenkonto für dringende Fälle nennt. Eine Bearbeitung oder Erreichbarkeit rund um die Uhr, einen Rückruf, ein Angebot oder das Eintreffen eines Servicepartners innerhalb einer bestimmten Zeit schuldet sie nicht, ebenso wenig, dass ein Servicepartner verfügbar ist (Absatz 2). Die Notfallfunktion ist kein Notdienst; bei Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachen ersetzt sie weder den Notruf 112 oder 110 noch die Störungsstelle des Versorgers.
(6) Angaben zur Barrierefreiheit nach Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes: Über die Plattform legt der Kunde sein Kundenkonto an, stellt Anfragen, nimmt Angebote an, bestellt Abos und den Wäscheservice, hinterlegt Zahlungsmittel, ruft Termine, Nachrichten und Rechnungen ab und gibt Erklärungen ab, etwa Reklamationen, einen Widerruf oder eine Kündigung; die Leistungen selbst erbringen die Servicepartner (§ 1 Abs. 4). Wie diese Schritte ablaufen, erläutern diese Bedingungen. Für die Barrierefreiheit hat die Plattform insbesondere folgende Merkmale: eine Sprungmarke zum Hauptinhalt, eine sichtbare Markierung des Elements, das bei der Bedienung per Tastatur gerade ausgewählt ist, Eingabefelder mit Beschriftung, Hinweisen und Fehlermeldungen, die auch Bildschirmleser wiedergeben, Farben für Text und Bedienelemente, deren Kontraste nach der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines geprüft sind, eine Darstellung, die sich an die Bildschirmgröße anpasst und ohne Sperre vergrößern lässt, und weniger Bewegung, wenn das Endgerät so eingestellt ist. Barrieren kann der Kunde der Betreiberin über die Kontaktwege nach § 1 Abs. 7 melden. Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg.
§ 6 Auswahl des Servicepartners
(1) Die Betreiberin wählt für jede Anfrage und für jedes Abo einen Servicepartner aus. Beim Wäscheservice ist es der Servicepartner, den sie für die jeweilige Wäschetour ausgewählt hat. Die Plattform zeigt dem Kunden keine Rangfolge konkurrierender Angebote an.
(2) In Betracht kommen nur Servicepartner, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• der Servicepartner ist für die gewünschte Leistung und für das Gebiet der Anschrift freigegeben, und seine Vermittlung ist weder eingeschränkt noch ausgesetzt, • seine Aufnahme bei der Betreiberin ist abgeschlossen; das prüft die Plattform bei der Liste geeigneter Servicepartner für eine Anfrage, bei den Terminvorschlägen und bei der Auswahl für ein Abo, das der Kunde über eine Bestellübersicht bestellt, nicht aber bei der Planung von Einsätzen, bei Wäschetouren, beim Versand von Angeboten und beim Anbietertausch in der Einsatzliste der Verwaltung, • die von der Betreiberin für die Leistung verlangten Nachweise, etwa zu Versicherung, Erlaubnis oder Eignung, liegen vor und gelten nach ihrem Inhalt; beim Anbietertausch in der Einsatzliste der Verwaltung prüft die Plattform die Nachweise nicht, • sein Konto beim Zahlungsdienstleister Stripe kann Zahlungen empfangen und Auszahlungen vornehmen und • mindestens eine seiner Servicekräfte ist einsatzbereit.
(3) In der Liste geeigneter Servicepartner, aus der ausgewählt wird, stehen besser bewertete Servicepartner vorn; Servicepartner ohne Bewertung stehen hinter bewerteten, bei gleicher Bewertung entscheidet derzeit die Reihenfolge des Namens oder der Firma nach den Zeichencodes in der Datenbank; dabei stehen etwa Ziffern vor Buchstaben, Großbuchstaben vor Kleinbuchstaben und Umlaute und ß hinter z. Die Bewertung ist der einzige inhaltliche Parameter dieser Reihenfolge, weil sie die Zufriedenheit der Kunden mit früheren Leistungen am unmittelbarsten abbildet; der Gleichstand wird nur aufgelöst, damit die Reihenfolge eindeutig ist. Für die Terminvorschläge stuft die Plattform jeden möglichen Termin nach vier Hauptparametern ein: Jede Minute voraussichtlicher Fahrzeit der Servicekraft zur Anschrift und jede Stunde Wartezeit bis zum Termin senken die Einstufung; eine frühere Betreuung desselben Zuhauses durch dieselbe Servicekraft und eine gute Auslastung der Servicekraft am jeweiligen Tag heben sie um jeweils einen begrenzten Betrag. Eine Minute Fahrzeit wiegt dabei schwerer als eine Stunde Wartezeit; bei mehreren Tagen Wartezeit überwiegt die Wartezeit. Bei gleicher Einstufung steht der frühere Termin vorn. Diese Gewichtung dient kurzen Wegen, einem zeitnahen Termin für den Kunden, einer verlässlichen Betreuung durch vertraute Servicekräfte und gut planbaren Arbeitstagen. Einstellungen, mit denen der Kunde diese Parameter oder ihre Gewichtung ändern kann, bietet die Plattform nicht an; Einfluss nimmt er über seine Angaben, insbesondere Leistung, Anschrift und Terminwunsch, und indem er ein Angebot annimmt oder ablehnt.
(4) Für Anfragen trifft die Disposition der Betreiberin die Auswahl im Einzelfall auf dieser Grundlage; sie berücksichtigt dabei vor allem die Terminwünsche des Kunden, die voraussichtliche Fahrzeit vom Sitz des Servicepartners zum Zuhause und ob der Servicepartner dieses Zuhause schon betreut hat. Bestellt der Kunde ein Abo direkt (§ 7 Abs. 5), wählt die Plattform selbsttätig den ersten geeigneten Servicepartner der Liste nach Absatz 3; beim Wäscheservice gilt Absatz 1 Satz 2. Die Reihenfolge der Liste und die Terminvorschläge hängen nicht von Zahlungen der Servicepartner an die Betreiberin ab; eine bezahlte Hervorhebung gibt es nicht. Vor dem Versand eines Angebots prüft die Plattform, ob die Vermittlungsprovision des Servicepartners abzüglich der Zahlungsgebühren einen Mindestbeitrag zu den Kosten der Plattform erreicht. Erreicht sie ihn nicht, versendet die Betreiberin das Angebot nur mit begründeter Zustimmung einer dazu berechtigten Person. Ob der Mindestbeitrag erreicht wird, hängt außer vom Provisionssatz auch von der Höhe des Auftrags und dem Anteil des Materials ab. Ein niedriger Provisionssatz, ein kleiner Auftrag oder ein hoher Materialanteil kann deshalb dazu führen, dass die Betreiberin einen anderen geeigneten Servicepartner auswählt, das Angebot erst nach dieser Zustimmung versendet oder kein Angebot erstellt. Ein Nachlass des Servicepartners oder eine niedrigere oder fehlende Servicepauschale oder Anfahrt, die er bestimmt hat, führt nie dazu, dass die Betreiberin einen anderen Servicepartner auswählt oder kein Angebot erstellt. Wird der Mindestbeitrag nur deshalb nicht erreicht, erteilt die berechtigte Person die Zustimmung unverzüglich.
(5) Vor Abgabe seiner Vertragserklärung erfährt der Kunde, mit welchem Servicepartner der Leistungsvertrag zustande kommen soll, mit Name und Anschrift, und ob dieser Servicepartner nach eigener Erklärung gegenüber der Betreiberin Unternehmer ist. Ist er nach eigener Erklärung kein Unternehmer, weist die Betreiberin darauf hin, dass die besonderen Vorschriften für Verbraucherverträge, insbesondere das Widerrufsrecht, für diesen Vertrag nicht gelten. Telefonisch und per E-Mail erreicht der Kunde den Servicepartner über die Kontaktwege der Betreiberin nach § 1 Abs. 7; sie nimmt Erklärungen für ihn entgegen (§ 10 Abs. 2).
(6) Für die Erbringung der Leistung und für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leistungsvertrag ist der Servicepartner verantwortlich. Für die rechtlichen Voraussetzungen seiner Leistung, etwa erforderliche Erlaubnisse, bleibt er auch dann verantwortlich, wenn die Betreiberin seine Nachweise geprüft hat. Dasselbe gilt für die Eignung und Zuverlässigkeit seiner Servicekräfte; eine Prüfung der Servicekräfte über die Nachweise nach § 5 Abs. 1 hinaus schuldet die Betreiberin nicht. Beim Abschluss und bei der Erfüllung des Leistungsvertrags bedient sich der Servicepartner der Betreiberin in folgendem Umfang: Sie schließt den Leistungsvertrag in seinem Namen, nimmt Erklärungen für ihn entgegen, übermittelt Nachrichten, stimmt Termine ab, bestätigt Verträge und Kündigungen sowie den Eingang von Widerrufen, stellt Rechnungen aus, wickelt Zahlungen ab und veranlasst Erstattungen (§ 7, § 8, § 10, § 13 und § 20). Dadurch entstehen dem Kunden keine eigenen vertraglichen Ansprüche gegen die Betreiberin; Ansprüche aus dem Leistungsvertrag richten sich allein gegen den Servicepartner. Für ihre Pflichten aus diesem Teil A bleibt die Betreiberin verantwortlich, insbesondere für die sorgfältige Auswahl, die richtige Übermittlung von Erklärungen und die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung; insoweit haftet sie nach § 9.
§ 7 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Plattform ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung, eine Anfrage zu stellen oder eine Bestellung abzugeben.
(2) Mit einer Anfrage beschreibt der Kunde seinen Wunsch, auf Wunsch mit Fotos, Dringlichkeit und Wunschzeit. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei und verpflichtet den Kunden nicht zur Zahlung. Die Betreiberin prüft die Anfrage, wählt einen Servicepartner aus und erstellt ein Angebot. Ein Anspruch auf ein Angebot besteht nicht. Findet vor einem Angebot ein Termin vor Ort statt, etwa um Umfang und Aufwand einer Gartenpflege oder einer Reparatur einzuschätzen, nimmt ihn ein Servicepartner im eigenen Namen wahr, und für den Kunden ist er unverbindlich und kostenfrei; für die Gartenaufnahme gilt § 26 Abs. 2. Eine Abwesenheitsmeldung im Kundenkonto ist eine Anfrage nach diesem Absatz; die darin gewählten Aufgaben erbringt allein der Servicepartner aus dem Leistungsvertrag, der auf ein Angebot hin zustande kommt, und die Betreiberin übernimmt keine Obhut über das Zuhause.
(3) Das Angebot übermittelt die Betreiberin im Namen des Servicepartners im Kundenkonto. Es nennt insbesondere den Servicepartner, die Leistung und ihren Umfang, die Art der Preisberechnung mit den Preisbestandteilen, den Gesamtpreis, gegebenenfalls den Termin und die Gültigkeit. Das Angebot gilt bis zu dem darin genannten Tag. Nennt es keinen Tag, kann der Kunde es annehmen, solange es im Kundenkonto zur Annahme angezeigt wird. Liegt zu derselben Anfrage ein neueres Angebot vor, kann nur dieses angenommen werden. Solange der Kunde ein Angebot nicht angenommen hat, kann die Betreiberin es im Namen des Servicepartners zurücknehmen, wenn sie für ihn keine neuen Leistungsverträge schließen darf oder seine Vermittlung eingeschränkt oder ausgesetzt ist; sie teilt das dem Kunden im Kundenkonto und in Textform mit.
(4) Der Kunde nimmt ein Angebot an, indem er die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ betätigt. Vor der Annahme fasst die Plattform die wesentlichen Merkmale der Leistung, den Gesamtpreis und gegebenenfalls Termin und Laufzeit zusammen. Mit der Annahme kommt der Leistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Servicepartner zustande. Der Kunde kann das Angebot auch ablehnen.
(5) Bietet die Plattform eine Leistung mit Preis zur direkten Bestellung an, etwa ein Abo oder den Wäscheservice, wählt der Kunde die Ausgestaltung und sieht vor der Bestellung eine Zusammenfassung (Bestellübersicht) mit Servicepartner, Leistung, Gesamtpreis und Laufzeit. Mit der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Leistungsvertrags mit diesem Servicepartner ab. Die Betreiberin nimmt es im Namen des Servicepartners an, indem sie die Bestellung unmittelbar nach dem Absenden im Kundenkonto bestätigt.
(6) Vor dem Absenden kann der Kunde seine Angaben in jedem Schritt prüfen und über die Schaltfläche zum Zurückgehen oder durch Ändern seiner Auswahl berichtigen.
(7) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Bestätigung des Leistungsvertrags in Textform mit dem Vertragsinhalt, den Angaben zum Servicepartner und diesen Bedingungen, spätestens vor Beginn der Ausführung.
(8) Die Plattform speichert die Angaben zu jedem Leistungsvertrag, insbesondere Leistung, Umfang, Preis, Termin und Stand, im Kundenkonto. Dort kann der Kunde sie abrufen, solange sein Kundenkonto besteht. Diese Bedingungen kann der Kunde jederzeit auf der Plattform abrufen, speichern und ausdrucken.
(9) Anfragen und Bestellungen setzen eine bestätigte E-Mail-Adresse (§ 3) und ein im Kundenkonto hinterlegtes gültiges Zahlungsmittel voraus.
§ 8 Zahlungsabwicklung und Rechnungen
(1) Zahlungen aus Leistungsverträgen wickelt die Betreiberin im Namen und im Auftrag des Servicepartners über den Zahlungsdienstleister Stripe ab. Zahlungsempfänger ist der Servicepartner; Stripe führt die Zahlungen als Zahlungsdienstleister aus und leitet sie an den Servicepartner weiter. Die Betreiberin nimmt Zahlungen der Kunden nicht auf eigenen Bankkonten entgegen. Zahlt der Kunde über den Zahlungsweg der Plattform, wird er in Höhe des gezahlten Betrags von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Servicepartner befreit.
(2) Der Kunde hinterlegt im Kundenkonto eine Zahlungskarte oder eine Bankverbindung für die SEPA-Lastschrift. Beim Hinterlegen einer Bankverbindung erteilt der Kunde zusätzlich ein Lastschriftmandat, das die Betreiberin und Stripe nennt, weil Stripe die Bankverbindung für die Plattform speichert. Über dieses Mandat zieht die Betreiberin keine Beträge ein; Lastschriften aus Leistungsverträgen werden nur über das Mandat eingezogen, das der Kunde dem jeweiligen Servicepartner erteilt hat. Per Lastschrift zahlt der Kunde an einen Servicepartner erst, nachdem er diesem im Kundenkonto ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat; das Mandat nennt den Servicepartner als Zahlungsempfänger und Stripe als dessen Zahlungsdienstleister und gilt nur für diesen Servicepartner. Die vollständigen Daten des Zahlungsmittels erfasst Stripe. Die Plattform speichert nur Angaben zur Anzeige und Abwicklung, etwa Inhaber, letzte vier Ziffern, Ablaufdatum und die Referenzen von Stripe und der Mandate.
(3) Wann Beträge reserviert und eingezogen werden, regelt § 22. Einen höheren Betrag als vereinbart zieht die Betreiberin nur mit Zustimmung des Kunden ein (§ 23).
(4) Rechnungen über Leistungen erstellt die Betreiberin im Namen und für Rechnung des Servicepartners mit dessen Angaben. Sie stellt sie im Kundenkonto als PDF-Datei bereit, nicht als elektronische Rechnung in einem strukturierten Format. Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden.
(5) Erstattungen aus Leistungsverträgen schuldet der Servicepartner; Guthaben nach § 11 ist eine Leistung der Betreiberin. Die Betreiberin veranlasst Erstattungen im Namen des Servicepartners auf das für die Zahlung verwendete Zahlungsmittel nur in diesen Fällen: Der Kunde hat den Leistungsvertrag wirksam widerrufen oder ist an ihn nach § 360 BGB nicht mehr gebunden, wobei ein Anspruch auf Wertersatz nach dem Gesetz berücksichtigt wird; der Kunde hat doppelt gezahlt; die Abrechnung enthält einen Fehler, etwa einen Termin, den der Servicepartner nicht wahrgenommen hat, und der Servicepartner bestreitet das nicht; der Servicepartner stimmt der Erstattung zu oder hat den Anspruch anerkannt; der Anspruch ist gegenüber dem Servicepartner rechtskräftig festgestellt. Im Übrigen, insbesondere wenn der Servicepartner einen Mangel, die Dauer eines Einsatzes oder die Höhe der Abrechnung bestreitet, veranlasst sie eine Erstattung erst nach seiner Zustimmung, seinem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Feststellung; eine eigene Pflicht, Beträge aus Leistungsverträgen zu erstatten, übernimmt sie nicht. Ihre Pflichten nach § 10 Abs. 3, § 11 und § 22 Abs. 6 sowie ihre Haftung nach § 9 bleiben unberührt. Ein mit Guthaben bezahlter Teil wird als Guthaben derselben Art wieder gutgeschrieben; freiwilliges Guthaben wird dadurch nicht zu Erstattungsguthaben.
(6) Ist der Kunde bei einer Bauleistung, etwa einer Reparatur oder Installation an einem Gebäude, zum Steuerabzug nach § 48 EStG verpflichtet, bleibt diese Pflicht unberührt; ob sie besteht, prüft die Betreiberin nicht. Auf Verlangen übermittelt die Betreiberin dem Kunden unverzüglich die Freistellungsbescheinigung des Servicepartners nach § 48b EStG, soweit sie ihr vorliegt, oder teilt ihm mit, dass ihr keine vorliegt.
§ 9 Pflichten und Haftung der Betreiberin
(1) Die Betreiberin haftet für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten aus diesem Teil A nach den gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben. Für die Ausführung der Leistungen haftet der jeweilige Servicepartner nach § 29. Die Haftung der Betreiberin für eigenes Verschulden, etwa bei der Auswahl eines Servicepartners oder bei der Übermittlung von Informationen, bleibt davon unberührt.
(2) Unbeschränkt haftet die Betreiberin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie und in allen anderen Fällen, in denen das Gesetz eine Beschränkung der Haftung nicht zulässt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, bei der Betreiberin insbesondere die sorgfältige Auswahl der Servicepartner, die sichere Verwahrung der Zugangsdaten nach Absatz 5, die richtige Übermittlung von Erklärungen und die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen der Betreiberin.
(5) Zugangsdaten, die der Kunde im dafür vorgesehenen Bereich des Kundenkontos hinterlegt, speichert die Betreiberin verschlüsselt. Die Plattform zeigt sie derzeit weder Servicekräften noch Beschäftigten der Betreiberin an, und die Betreiberin gibt sie nicht an Servicekräfte weiter; für den Zugang sorgt der Kunde deshalb auf anderem Weg (§ 20 Abs. 4). Die Betreiberin nimmt keine Schlüssel in Verwahrung, auch nicht zur Weitergabe an eine Servicekraft oder zur Rückgabe an den Kunden. Führungszeugnisse der Servicekräfte verlangt und prüft die Betreiberin nicht; für Auswahl, Eignung und Zuverlässigkeit seiner Servicekräfte ist der Servicepartner verantwortlich. Ob der Kunde einer Servicekraft einen Schlüssel überlässt, entscheidet er selbst. Übergibt der Kunde einen Schlüssel einer Servicekraft, ist der Servicepartner von dieser Übergabe an für den Schlüssel verantwortlich (§ 29). Der Servicepartner darf den Schlüssel behalten, solange dieser für weitere geplante Einsätze in diesem Zuhause benötigt wird oder der Leistungsvertrag seine Verwahrung vorsieht; danach und jederzeit auf Verlangen des Kunden gibt er ihn unverzüglich an den Kunden zurück. Zugangsdaten gibt der Kunde nicht in Nachrichten oder Anfragen an.
§ 10 Reklamationen, Bewertungen, Inhalte und Erklärungen an den Servicepartner
(1) Der Kunde kann sich mit allen Anliegen zu einem Leistungsvertrag an die Betreiberin wenden, insbesondere mit Reklamationen, Mängelanzeigen und Fragen zu Terminen und Abrechnungen. Für Reklamationen steht im Kundenkonto am jeweiligen Auftrag eine Reklamationsfunktion zur Verfügung, mit der der Kunde den Vorfall beschreiben und Fotos beifügen kann. Im Übrigen nutzt er die in § 1 genannten Kontaktwege der Betreiberin.
(2) Die Betreiberin ist vom Servicepartner bevollmächtigt, Erklärungen des Kunden zum Leistungsvertrag für ihn entgegenzunehmen, etwa Mängelanzeigen, Fristsetzungen sowie Erklärungen über Rücktritt, Minderung, Widerruf oder Kündigung. Solche Erklärungen werden mit dem Zugang bei der Betreiberin gegenüber dem Servicepartner wirksam.
(3) Die Betreiberin prüft jede Reklamation, bezieht den Servicepartner ein und teilt dem Kunden das Ergebnis mit. Eine Erstattung veranlasst sie erst nach dieser Prüfung und nur nach § 8 Abs. 5. Das Ergebnis ihrer Prüfung bindet den Servicepartner nicht und ist keine eigene Zusage der Betreiberin. Ob und wann sie danach den Endbetrag einzieht, regelt § 22 Abs. 6. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem Servicepartner bleiben unberührt; die Begleitung durch die Betreiberin ersetzt keine rechtliche Entscheidung.
(4) Nach einem Einsatz kann der Kunde die Leistung mit einem bis fünf Sternen bewerten und Stichworte sowie einen Kommentar hinzufügen. Die Bewertung ist freiwillig, ersetzt keine Reklamation und kann geändert werden. Bewerten kann nur ein Kunde, der im Kundenkonto auf das Zuhause zugreifen darf, für das der Einsatz über die Plattform erbracht wurde, und erst nach getaner Arbeit; jede Bewertung gehört zu genau einem Einsatz. Ob die bewertende Person die Leistung selbst wahrgenommen hat, prüft die Betreiberin nicht. Bewertungen mit einem oder zwei Sternen markiert die Plattform automatisch zur Durchsicht; die Verwaltung der Betreiberin zeigt diese Markierung nicht gesondert an, und die Markierung allein ändert und entfernt keine Bewertung. Entfernt wird eine Bewertung, gleich wie viele Sterne sie hat, nur, wenn sie rechtswidrig ist oder gegen Absatz 5 verstößt; dafür gelten Absatz 7 und 8. Aus den Sternen bildet die Plattform eine Durchschnittsbewertung des Servicepartners aus den Bewertungen aller seiner Einsätze, gleich welche Servicekraft sie ausgeführt hat; Kunden sehen sie beim Einsatz, und sie fließt in die Auswahl ein (§ 6). Der betroffene Servicepartner sieht die Sterne und den Kommentar mit Datum, Leistung und Nummer des bewerteten Auftrags, aber ohne den Namen des Kunden; über den Auftrag kann er erkennen, von welchem Zuhause die Bewertung stammt. Die Stichworte sieht er nicht. Veröffentlicht werden Bewertungen nicht.
(5) Inhalte, die der Kunde auf der Plattform bereitstellt, insbesondere Anfragen, Fotos, Nachrichten, Reklamationen und Bewertungen, dürfen nicht rechtswidrig sein, etwa beleidigen, unwahre Tatsachen über andere behaupten oder Rechte Dritter verletzen. Sie dürfen keine Zugangsdaten enthalten (§ 9 Abs. 5). Eine Bewertung muss sich auf den bewerteten Einsatz beziehen.
(6) Zur Prüfung von Inhalten setzt die Betreiberin folgende Werkzeuge ein: Bewertungen mit einem oder zwei Sternen werden automatisch zur Durchsicht markiert (Absatz 4). Nachrichten gleicht ein automatisches Verfahren beim Versand und im täglichen Lauf auf Hinweise auf Geschäfte an der Plattform vorbei ab; es legt nur Hinweise an. Ob ein Inhalt rechtswidrig ist oder gegen diese Bedingungen verstößt, entscheidet stets ein Mensch nach Prüfung. Automatisch entfernt die Plattform keinen Inhalt und schränkt wegen eines Inhalts kein Kundenkonto ein.
(7) Jede Person oder Einrichtung kann der Betreiberin Inhalte auf der Plattform, die sie für rechtswidrig hält, per E-Mail an conci-home@axinity.dev melden, möglichst mit dem Betreff „Meldung rechtswidriger Inhalte“. Die Meldung soll eine hinreichende Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll, die genaue Fundstelle, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung, außer bei Inhalten, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine Straftat nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU betreffen, und die Erklärung enthalten, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die Angaben in der Meldung richtig und vollständig sind. Enthält die Meldung eine elektronische Kontaktangabe, bestätigt die Betreiberin den Eingang unverzüglich. Sie entscheidet zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und teilt der meldenden Person oder Einrichtung ihre Entscheidung unverzüglich mit den möglichen Rechtsbehelfen mit. Setzt sie zur Bearbeitung oder Entscheidung automatisierte Mittel ein, teilt sie das in dieser Mitteilung mit.
(8) Entfernt die Betreiberin einen Inhalt des Kunden, macht sie ihn unzugänglich, schränkt sie das Kundenkonto wegen eines Inhalts nach Absatz 9 ein oder kündigt sie deshalb den Concierge-Vertrag, teilt sie ihm das spätestens mit Beginn der Maßnahme in Textform mit. Sie nennt dabei die Maßnahme und ihre Dauer, die Tatsachen und Umstände, auf die sie sich stützt, einschließlich einer zugrunde liegenden Meldung nach Absatz 7, ob automatisierte Mittel beteiligt waren, gegen welche Rechtsvorschrift oder Bestimmung dieser Bedingungen der Inhalt verstößt, mit einer Erläuterung, und welche Rechtsbehelfe bestehen. Gegen eine Entscheidung nach Absatz 7, 8 oder 9 können der Kunde und die meldende Person oder Einrichtung innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Mitteilung über die Kontaktwege nach § 1 Abs. 7 widersprechen; ein Mensch prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis mit. Gegen solche Entscheidungen, auch nach einem Widerspruch, können sie außerdem eine nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2022/2065 zugelassene Stelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung anrufen. Die Betreiberin beteiligt sich daran nach Treu und Glauben; sie kann die Beteiligung ablehnen, wenn ein Streit über dieselbe Information und dieselben Gründe bereits beigelegt ist. Die Stelle ist nicht befugt, den Beteiligten eine bindende Streitbeilegung aufzuerlegen; die Kosten richten sich nach Art. 21 Abs. 5 der Verordnung. Die Erklärung zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 16 gilt für diese Verfahren nicht. Auf diese Möglichkeit weist die Betreiberin in jeder Mitteilung nach Absatz 7 bis 9 und in jeder Antwort auf einen Widerspruch hin. Der Weg zu den Gerichten bleibt offen.
(9) Stellt ein Kunde häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereit, etwa beleidigende Nachrichten an Servicekräfte oder Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen, ist die Betreiberin berechtigt, nach vorheriger Warnung in Textform für einen angemessenen Zeitraum, höchstens für 3 Monate, seine Möglichkeit auszusetzen, Inhalte als Nachricht über die Nachrichtenfunktion oder als Bewertung bereitzustellen. Reicht eine Person oder Einrichtung häufig offensichtlich unbegründete Meldungen nach Absatz 7 oder Widersprüche nach Absatz 8 ein, setzt die Betreiberin nach vorheriger Warnung in Textform für einen angemessenen Zeitraum, höchstens für 3 Monate, die Bearbeitung weiterer Meldungen und Widersprüche dieser Person oder Einrichtung aus; einen Widerspruch gegen die Aussetzung selbst bearbeitet sie auch während der Aussetzung. Ob ein solcher Missbrauch vorliegt und wie lange die Aussetzung dauert, beurteilt ein Mensch im Einzelfall zeitnah, sorgfältig und objektiv nach allen der Betreiberin bekannten Umständen, insbesondere nach der Zahl solcher Inhalte, Meldungen oder Widersprüche in einem bestimmten Zeitraum, ihrem Anteil an allen Inhalten, Meldungen oder Widersprüchen dieser Person oder Einrichtung, der Schwere des Missbrauchs und seiner Folgen und der erkennbaren Absicht; berücksichtigt werden etwa wiederholte Beleidigungen in Nachrichten zu mehreren Aufträgen oder fortlaufende Meldungen ohne Anhaltspunkt für eine Rechtsverletzung (Art. 23 der Verordnung (EU) 2022/2065). Andere Einschränkungen des Kundenkontos wegen eines Inhalts nimmt die Betreiberin nicht vor; ihr Recht, den Concierge-Vertrag nach § 3 Abs. 8 zu kündigen, bleibt unberührt. Anfragen, Bestellungen, Termine, Reklamationen, Mängelanzeigen, Widerruf, Kündigung, Zahlungen und Erstattungen berührt eine Aussetzung nie; Erklärungen an den Servicepartner (Absatz 2) kann der Kunde auch während einer Aussetzung über die Reklamationsfunktion und die Kontaktwege nach § 1 Abs. 7 abgeben. Für die Mitteilung gilt Absatz 8 Satz 1 und 2 entsprechend.
§ 11 Guthaben
(1) Guthaben ist eine Leistung der Betreiberin. Es entsteht als Empfehlungsprämie (§ 12), aus Kulanz oder aus einer Aktion der Betreiberin (freiwilliges Guthaben) sowie in den Fällen von § 26 Abs. 8 und 9 (Erstattungsguthaben). Andere Erstattungen aus einem Leistungsvertrag, auch nach einem Widerruf, veranlasst die Betreiberin nach § 8 Abs. 5; einen in Geld gezahlten Betrag schreibt sie dabei nicht als Guthaben gut. Einen Anspruch auf Erstattungsguthaben hat der Kunde nur, soweit diese Bedingungen es vorsehen.
(2) Die Betreiberin verrechnet Guthaben automatisch mit dem Endbetrag eines Einzelauftrags vor dessen Einzug (§ 22 Abs. 2) und mit der nächsten Rechnung eines Abos (§ 22 Abs. 7). Mit Rechnungen über den Wäscheservice und über Stornogebühren verrechnet sie Guthaben nicht. Der Kunde zahlt nur den verbleibenden Betrag; in Höhe des verrechneten Guthabens zahlt die Betreiberin den Preis für den Kunden an den Servicepartner. Zuerst verbraucht wird das Guthaben, das zuerst abläuft; Erstattungsguthaben, das nicht abläuft, zuletzt.
(3) Guthaben wird dem Zuhause gutgeschrieben, für das es entsteht, und nur mit Zahlungen für dieses Zuhause verrechnet. Freiwilliges Guthaben ist nicht übertragbar; Ansprüche auf Auszahlung nach Absatz 5 kann der Kunde abtreten. Bestand, Herkunft und Laufzeit zeigt das Kundenkonto.
(4) Freiwilliges Guthaben aus Kulanz oder einer Aktion gilt für die bei der Gutschrift angezeigte Laufzeit, ohne andere Angabe 365 Tage ab der Gutschrift. Die Empfehlungsprämie gilt mindestens 365 Tage ab der Gutschrift; das Ende zeigt das Kundenkonto. Danach verfällt der Rest. Ausgezahlt wird freiwilliges Guthaben nur nach Absatz 5 Satz 4.
(5) Erstattungsguthaben verfällt nicht; für den Anspruch auf seine Auszahlung gelten allein die gesetzlichen Vorschriften über die Verjährung. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass es auf das zuletzt verwendete Zahlungsmittel erstattet wird. Endet der Concierge-Vertrag, erstattet die Betreiberin verbleibendes Erstattungsguthaben ohne Aufforderung und freiwilliges Guthaben erlischt; erbringt sie nach § 3 Abs. 7 Satz 4 oder Abs. 8 Satz 2 noch Leistungen für laufende Leistungsverträge, gilt das erst, wenn der letzte dieser Leistungsverträge beendet ist. Endet der Concierge-Vertrag durch eine Kündigung der Betreiberin nach § 3 Abs. 8 Satz 1, zahlt sie zu demselben Zeitpunkt den nicht verfallenen Rest einer Empfehlungsprämie auf ein Konto aus, das der Kunde ihr in Textform nennt. Ist eine Erstattung von Erstattungsguthaben auf das zuletzt verwendete Zahlungsmittel nicht möglich, überweist die Betreiberin den Betrag auf ein Konto, das der Kunde ihr in Textform nennt; solange sie seine E-Mail-Adresse noch speichert, fordert sie ihn dazu in Textform auf. Veranlasst der Kunde die Löschung seines Kontos im Kundenkonto, anonymisiert die Betreiberin dabei seinen Namen und seine E-Mail-Adresse und kann ihn danach nicht mehr auffordern; der Kunde kann die Erstattung deshalb schon vor der Löschung im Kundenkonto unter „Guthaben“ anfragen, und sein Anspruch bleibt auch nach der Löschung bis zur Verjährung bestehen.
§ 12 Empfehlungsprogramm
(1) Jedes Kundenkonto erhält einen persönlichen Empfehlungscode. Der Kunde gibt ihn nur an Personen weiter, die damit einverstanden sind. Eine Weitergabe durch unaufgeforderte Werbung, etwa per Massen-E-Mail, ist nicht gestattet. Teilt der Kunde seinen Code öffentlich, etwa in sozialen Netzwerken, in Foren oder auf Gutscheinseiten, weist er dabei deutlich darauf hin, dass er für eine erfolgreiche Empfehlung eine Prämie erhält.
(2) Eine geworbene Person löst den Code ein, indem sie ihn beim Anlegen eines neuen Zuhauses angibt. Das ist nur einmal je Anschrift und nicht mit dem eigenen Code möglich.
(3) Sobald für das Zuhause der geworbenen Person eine Rechnung über eine Leistung bezahlt ist, auf die ein Betrag über den Zahlungsweg der Plattform gezahlt wurde, schreibt die Betreiberin dem werbenden Kunden eine Prämie von 25,00 € als Guthaben gut. Eine Rechnung über eine Stornogebühr und eine allein mit Guthaben beglichene Rechnung zählen nicht. Die Prämie setzt voraus, dass der werbende Kunde selbst ein aktives Zuhause im Kundenkonto angelegt hat; hat er mehrere, wird sie dem zuerst angelegten aktiven Zuhause gutgeschrieben (§ 11 Abs. 3). Die geworbene Person erhält keine Prämie.
(4) Wird die bezahlte Rechnung der geworbenen Person vollständig erstattet und bleibt keine andere solche Rechnung bezahlt, entfällt die Prämie. Nicht verbrauchtes Prämienguthaben storniert die Betreiberin; eine bereits verrechnete Prämie kann sie zurückverlangen.
(5) Ein Anspruch auf Fortführung des Programms besteht nicht. Die Betreiberin kann es für die Zukunft beenden; bis dahin eingelöste Codes werden nach diesen Regeln abgewickelt.
§ 13 Widerrufsrecht und Kündigung
(1) Soweit Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, erläutert die Widerrufsbelehrung unter conci-home.de/widerruf Voraussetzungen, Frist, Folgen und Ausnahmen; dort steht auch das Muster-Widerrufsformular. Den Widerruf kann der Kunde über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ unter conci-home.de/widerrufen, auch ohne Anmeldung, im Kundenkonto oder gegenüber der Betreiberin erklären (§ 10).
(2) Die Kündigung laufender Verträge, insbesondere von Abos, kann der Kunde jederzeit über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ unter conci-home.de/kuendigen erklären, auch ohne Anmeldung. Die Betreiberin bestätigt ihm die Kündigung sofort in Textform mit ihrem Inhalt, Datum und Uhrzeit ihres Eingangs und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag enden soll. Wann ein Abo endet, regelt § 26. Das Recht, auf anderem Weg zu kündigen, bleibt unberührt.
(3) Verbrauchern steht auch für den Concierge-Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Vertragspartnerin ist insoweit die Betreiberin. Ein vertragliches Widerrufsrecht für den Concierge-Vertrag räumt die Betreiberin nicht ein. Voraussetzungen, Frist und Folgen erläutert die Widerrufsbelehrung unter conci-home.de/widerruf in einem eigenen Abschnitt; dort steht auch ein Muster-Widerrufsformular für den Concierge-Vertrag. Erklären kann der Kunde den Widerruf auf den Wegen nach Absatz 1. Ob ein Widerruf des Concierge-Vertrags einen Leistungsvertrag erfasst, richtet sich allein nach § 360 BGB.
§ 14 Datenschutz
(1) Wie die Betreiberin personenbezogene Daten verarbeitet, erläutert die Datenschutzerklärung unter conci-home.de/datenschutz.
(2) Für die Durchführung eines Leistungsvertrags erhält der Servicepartner die dafür erforderlichen Angaben, insbesondere Name, Anschrift des Zuhauses, Termin, Leistungsbeschreibung und die Hinweise des Kunden zum Zuhause. Zugangsdaten macht die Betreiberin nur nach § 9 zugänglich.
(3) Zur Dokumentation kann die Servicekraft Fotos des Arbeitsbereichs vor und nach der Leistung sowie von Belegen aufnehmen; Personen, Ausweise und private Unterlagen dürfen darauf nicht zu erkennen sein. Der Kunde sieht die Fotos im Kundenkonto.
§ 15 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Für jeden Vertrag gelten diese Bedingungen in der Fassung, die bei seinem Abschluss einbezogen wurde.
(2) Die Betreiberin kann diese Bedingungen für künftige Verträge ändern. Für bestehende Verträge, insbesondere den Concierge-Vertrag und laufende Abos, gilt eine Änderung nur, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, auch dann nicht, wenn der Kunde sein Kundenkonto weiter nutzt.
(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Die Kündigungsrechte beider Seiten, beim Concierge-Vertrag nach § 3 Abs. 7 und 8, bleiben unberührt.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Nach § 36 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes erklärt die Betreiberin für die Verträge, deren Partei sie ist, im folgenden Absatz, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.
(2) Die Betreiberin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Für Leistungsverträge mit Servicepartnern gilt § 30.
§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache
(1) Für alle Verträge nach diesen Bedingungen, auch für Leistungsverträge nach Teil B, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihm dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den ihm die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewähren, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Concierge-Vertrag. Für Streitigkeiten aus dem Leistungsvertrag ist in diesen Fällen, wenn auch der Servicepartner Kaufmann ist, der Sitz des Servicepartners, bei einem Einzelkaufmann der Ort seiner Handelsniederlassung, ausschließlicher Gerichtsstand. Die Betreiberin und der Servicepartner können in diesen Fällen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Stellt die Betreiberin diese Bedingungen zusätzlich in einer anderen Sprache bereit, ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
Teil B: Bedingungen der Servicepartner für Leistungsverträge mit Kunden
§ 18 Geltung und Vertragspartner
(1) Die Bedingungen dieses Teils B stellt der jeweilige Servicepartner als seine eigenen; er legt sie allen Leistungsverträgen zugrunde, die er über die Plattform mit Kunden schließt, und die Betreiberin bezieht sie in seinem Namen ein. Die Angaben zu Leistung, Umfang, Preis, Termin und Laufzeit im Angebot oder in der Bestellübersicht gehen ihnen vor; ob und mit welchen Folgen ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich allein nach dem Gesetz sowie § 28 Abs. 4 und § 30 Abs. 1.
(2) Vertragspartner des Kunden ist der Servicepartner, den das Angebot oder die Bestellübersicht und die Vertragsbestätigung nennen. Die Betreiberin ist nicht Partei des Leistungsvertrags. Sie handelt beim Vertragsschluss, bei der Kommunikation und bei der Zahlungsabwicklung im Namen des Servicepartners (§ 7, § 8 und § 10); Ansprüche aus dem Leistungsvertrag hat der Kunde nur gegen den Servicepartner (§ 6 Abs. 6).
(3) Der Servicepartner erbringt die Leistung selbst oder durch eigene Servicekräfte und ist für seine Servicekräfte verantwortlich. Einen Anspruch auf eine bestimmte Servicekraft hat der Kunde nicht; bei Abos wird nach Möglichkeit dieselbe Servicekraft eingeplant.
(4) Beschäftigte und andere Hilfspersonen des Servicepartners sind nicht bevollmächtigt, Zahlungen entgegenzunehmen oder vom Leistungsvertrag abweichende Vereinbarungen zu treffen. Änderungen des Vertrags stimmt die Betreiberin auf Wunsch des Kunden für den Servicepartner über die Plattform ab.
§ 19 Leistungsinhalt und Vertragsart
(1) Art, Umfang und Termin der Leistung ergeben sich aus dem Angebot oder der Bestellübersicht und der Vertragsbestätigung. Weitere Leistungen schuldet der Servicepartner nur, wenn sie gesondert vereinbart werden; auf Wunsch des Kunden stimmt die Betreiberin sie für den Servicepartner über die Plattform ab (§ 18 Abs. 4).
(2) Schuldet der Servicepartner in einem Einzelauftrag oder einem Auftrag für den Wäscheservice einen bestimmten Erfolg, etwa eine Montage, eine Reparatur, einen Rasen- oder Heckenschnitt, das Entfernen von Laub oder Unkraut, eine Grund-, Fenster- oder Terrassenreinigung oder die Reinigung von Wäsche, gelten die Vorschriften über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), auch wenn nach Zeit abgerechnet wird. Schuldet er eine Tätigkeit ohne bestimmtes Ergebnis, etwa eine Reinigung nach Stunden, auch im Reinigungsabo, Gartenarbeit nach Aufwand oder Pflanzenpflege, gelten die Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Maßgeblich ist der Inhalt des einzelnen Vertrags; bei einem Abo kommt es auf die vereinbarten wiederkehrenden Leistungen an. Ist ein Vertrag oder ein einzelner Abotermin nach seinem Inhalt eine Werkleistung, hat der Kunde die Rechte nach §§ 634 ff. BGB, auch wenn nach Zeit abgerechnet wird; die Bezeichnung als Dienstleistung schränkt sie nicht ein. Für Dienstleistungen gilt § 24 Abs. 4.
(3) Der Servicepartner führt die Leistung fachgerecht und sorgfältig aus. Er setzt nur Servicekräfte ein, die für die Leistung geeignet sind und die vorgeschriebenen Erlaubnisse und Nachweise besitzen.
§ 20 Termine, Zugang und Mitwirkung des Kunden
(1) Den Termin nennt das Angebot, oder er wird nach Vertragsschluss über die Plattform abgestimmt. Der vereinbarte Termin ist im Kundenkonto sichtbar.
(2) Bis die Servicekraft zum Termin aufbricht, kann der Kunde über die Auftragsseite einen anderen Termin wünschen. Die Betreiberin stimmt den neuen Termin für den Servicepartner mit dem Kunden ab. Bis ein neuer Termin vereinbart ist, bleibt der bisherige Termin bestehen. Für den Terminwunsch fällt keine Gebühr an. Für das Zurückziehen eines Auftrags gilt § 25; solange kein neuer Termin vereinbart ist, ist dafür der bisherige Termin maßgeblich.
(3) Kann der Servicepartner einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, stimmt die Betreiberin mit dem Kunden einen neuen Termin ab. Kommt keine Einigung zustande, kann der Kunde den Auftrag kostenfrei zurückziehen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere zum Rücktritt und auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
(4) Der Kunde sorgt dafür, dass die Servicekraft zum Termin Zugang zum Leistungsort erhält, etwa indem er anwesend ist oder der Servicekraft einen Schlüssel übergibt (§ 9 Abs. 5). Im Kundenkonto hinterlegte Zugangsdaten genügen dafür nicht, weil die Betreiberin sie nicht an Servicekräfte weitergibt (§ 9 Abs. 5).
(5) Der Kunde
• stellt Strom und Wasser in dem für die Leistung erforderlichen Umfang unentgeltlich zur Verfügung, • hält die Arbeitsbereiche frei zugänglich, • weist vor Beginn auf ihm bekannte Gefahren und Besonderheiten hin, etwa Schäden, empfindliche Oberflächen, Leitungen in Wänden, Schimmel oder gesundheitsgefährdende Stoffe, • gibt Haustiere im Zuhause an und sorgt dafür, dass sie die Arbeiten weder gefährden noch behindern, • verwahrt Bargeld, Schmuck, Wertsachen und wichtige Unterlagen sicher oder schließt sie weg, • gibt eine Alarmanlage an und sorgt, wenn er beim Einsatz nicht anwesend ist, dafür, dass die Servicekraft sie bedienen kann; Codes gibt er nicht in Nachrichten oder Anfragen an (§ 9 Abs. 5), • teilt Park- und Zufahrtsmöglichkeiten mit, soweit der Einsatz sie erfordert, und • bestätigt bei Leistungen an oder mit einem Fahrzeug, dass er das Fahrzeug überlassen darf, und teilt mit, ob es zugelassen und haftpflichtversichert ist und ob ihm Mängel bekannt sind, soweit es bewegt werden muss.
(6) Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nicht vollständig erbracht werden, gelten § 25 zum Nichtantreffen und die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 615, 642 und 643 BGB.
(7) Die Servicekraft darf Arbeiten ablehnen oder unterbrechen, wenn ihre Ausführung Leben oder Gesundheit gefährden würde. Die Betreiberin informiert den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
§ 21 Preise
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot oder der Bestellübersicht. Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro. Sie enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn der Servicepartner sie berechnet. Ist der Servicepartner Kleinunternehmer (§ 19 UStG), wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(2) Bei einem Einzelauftrag ist der Gesamtpreis im Angebot der Höchstbetrag. Abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand, höchstens bis zum Höchstbetrag, und zwar
a) die erfasste Arbeitszeit zu dem im Angebot genannten Stundensatz, mindestens die im Angebot genannte Mindestdauer; Zeit über der Mindestdauer wird je Einsatz einmal auf den im Angebot genannten Abrechnungstakt von höchstens 15 Minuten aufgerundet, b) Material und andere Waren, die der Servicepartner für den Auftrag besorgt, etwa Kraftstoff oder Einkäufe, zum Einkaufspreis laut Beleg; eine Bearbeitungspauschale oder einen Aufschlag berechnet der Servicepartner nur, wenn das Angebot sie ausweist, c) die Anfahrt, soweit das Angebot sie ausweist, d) eine Servicepauschale, soweit das Angebot sie ausweist; sie ist ein fester Preisbestandteil des Servicepartners und Teil des Entgelts für die im Angebot beschriebene Leistung, steht auf seiner Rechnung und ist kein Entgelt für Leistungen der Betreiberin, und e) weitere Posten, die das Angebot ausweist.
(3) Reicht der Höchstbetrag nicht aus, gilt § 23. Ohne Zustimmung des Kunden wird höchstens der Höchstbetrag berechnet.
(4) Bei einem Abo zahlt der Kunde den vereinbarten Monatspreis. Beim Reinigungsabo ergibt er sich aus dem Preis der gewählten Stunden je Woche, multipliziert mit 52 und geteilt durch 12. Mit dem Monatspreis sind die vereinbarten wiederkehrenden Leistungen einschließlich der Anfahrt abgegolten. Während der Laufzeit ändert sich der Preis eines Abos nur mit Zustimmung des Kunden.
(5) Beim Wäscheservice ergibt sich der Preis aus der Zahl der in der Wäscherei gezählten Teile und dem Preis je Teil der jeweiligen Wäscheart, den die Plattform vor der Bestellung anzeigt. Die Mengenangabe des Kunden ist eine Schätzung; berechnet wird die gezählte Menge.
§ 22 Zahlung und Rechnung
(1) Der Kunde zahlt über den Zahlungsweg der Plattform (§ 8).
(2) Den Endbetrag eines Einzelauftrags oder eines Auftrags für den Wäscheservice zieht die Betreiberin erst ein, wenn der Kunde die Leistung abgenommen hat oder sie nach § 24 als abgenommen gilt. Ist die Leistung eine Dienstleistung, tritt an die Stelle der Abnahme die Bestätigung der Leistung und ihrer Abrechnung durch den Kunden im Kundenkonto oder der Ablauf der Prüffrist nach § 24. Nach einer Mangelanzeige oder einer Beanstandung der Abrechnung gilt Absatz 6.
(3) Bei Zahlung mit Karte reserviert die Betreiberin für den Servicepartner den Höchstbetrag, sobald der Termin eines Einzelauftrags eingeplant wird. Eine Reservierung hält beim Zahlungsdienstleister nur wenige Tage. Solange der Einzug aussteht, reserviert die Betreiberin den Höchstbetrag deshalb erneut, wenn der Termin in weniger als fünf Tagen beginnt oder schon begonnen hat und die bisherige Reservierung in weniger als 48 Stunden abläuft oder schon abgelaufen ist; eine noch bestehende Reservierung gibt sie erst nach der neuen frei. Mit der Annahme des Angebots stimmt der Kunde der ersten und jeder erneuten Reservierung des Höchstbetrags zu. Mit dem Einzug des Endbetrags wird der nicht benötigte Teil der Reservierung freigegeben. Besteht beim Einzug keine gültige Reservierung, belastet die Betreiberin den Endbetrag ohne Reservierung, höchstens bis zum Höchstbetrag. Scheitert die erste Reservierung, wird der Termin nicht durchgeführt, bis ein gültiges Zahlungsmittel vorliegt.
(4) Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird kein Betrag reserviert; den Endbetrag zieht die Betreiberin zu demselben Zeitpunkt über das Mandat ein, das der Kunde dem Servicepartner erteilt hat (§ 8). Vor jeder Lastschrift erhält der Kunde von der Betreiberin im Namen des Servicepartners eine Vorabankündigung per E-Mail mit Betrag und Fälligkeitstag, spätestens 2 Kalendertage vor der Belastung; die Frist für die Vorabankündigung wird auf diesen Zeitraum verkürzt. Bei der Einreichung der Lastschrift benachrichtigt Stripe den Kunden zusätzlich. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung. Sein Recht, binnen acht Wochen ab der Belastung von seiner Bank die Erstattung zu verlangen, bleibt unberührt.
(5) Vorhandenes Guthaben wird mit dem Endbetrag eines Einzelauftrags und mit einer Aborechnung jeweils vor dem Einzug verrechnet, nicht aber mit Rechnungen über den Wäscheservice oder über Stornogebühren (§ 11 Abs. 2).
(6) Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe eines Mangels, beanstandet er die Abrechnung oder meldet er vor dem Einzug einen Mangel, zieht die Betreiberin den Endbetrag nicht ein, bevor sie die Reklamation nach § 10 Abs. 3 abgeschlossen und dem Kunden das Ergebnis in Textform mitgeteilt hat. Die Rechte des Kunden, die Zahlung ganz oder teilweise zu verweigern oder zurückzubehalten, insbesondere wegen eines Mangels, bleiben unberührt. Das Ergebnis ihrer Prüfung allein genügt für einen Einzug nicht, auch nicht bei einer Dienstleistung. Die Betreiberin zieht danach nur ein, soweit
a) der Kunde die Leistung abnimmt, bei einer Dienstleistung die Leistung und ihre Abrechnung bestätigt, oder seine Beanstandung zurücknimmt, b) eine Werkleistung nach einer Nacherfüllung und einer erneuten Aufforderung nach § 24 Abs. 1 und 2 als abgenommen gilt, c) Kunde und Servicepartner sich über den Betrag einigen oder d) der Kunde den Anspruch anerkannt hat oder dieser rechtskräftig festgestellt ist.
(7) Abos werden monatlich nachträglich abgerechnet. Ein Abrechnungszeitraum beginnt jeweils an dem Kalendertag im Monat, an dem das Abo begonnen hat. Für Tage einer Pause und für die Zeit nach dem Vertragsende wird anteilig nichts berechnet. Die Rechnung wird mit ihrer Erstellung eingezogen. Scheitert der Einzug, informiert die Betreiberin den Kunden und versucht den Einzug frühestens nach 3 Tagen erneut; insgesamt unternimmt sie höchstens 3 Einzugsversuche. Der Monatspreis ist die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen bleiben unberührt; die Erstattung zu viel gezahlter Beträge veranlasst die Betreiberin nach § 8 Abs. 5.
(8) Beim Wäscheservice wird die Rechnung bei der Rückgabe der Wäsche erstellt; eingezogen wird sie nach Absatz 2.
(9) Eine Stornogebühr nach § 25 wird mit dem Zurückziehen des Auftrags über die Auftragsseite in Rechnung gestellt und eingezogen; zieht der Kunde auf anderem Weg zurück, gilt § 25 Abs. 2.
(10) Rechnungen erhält der Kunde nach § 8. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 23 Höherer Betrag nur mit Zustimmung
(1) Zeigt sich bei einem Einzelauftrag, dass der Höchstbetrag nicht ausreicht, etwa wegen zusätzlichen Aufwands oder Materials, beantragt die Betreiberin für den Servicepartner im Kundenkonto einen höheren Betrag. Der Antrag nennt den bisherigen und den neuen Höchstbetrag, den Grund, eine Aufschlüsselung des Mehrbetrags und die Frist für die Entscheidung.
(2) Ein höherer Betrag darf nur berechnet werden, wenn der Kunde ihm ausdrücklich zustimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Lehnt der Kunde ab oder läuft die Frist ohne Zustimmung ab, bleibt es beim bisherigen Höchstbetrag.
(3) Mit der Zustimmung erhöht sich der Höchstbetrag. Bei Zahlung mit Karte wird der neue Betrag reserviert, bei der Lastschrift gilt das erteilte Mandat. Abgerechnet wird weiterhin nur der tatsächliche Endbetrag.
(4) Stimmt der Kunde nicht zu, stimmt die Betreiberin mit ihm ab, ob die Leistung im Rahmen des bisherigen Höchstbetrags fortgeführt, angepasst oder beendet wird. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei einer wesentlichen Überschreitung eines Kostenanschlags (§ 649 BGB), bleiben unberührt.
§ 24 Abnahme, Prüffrist und Mängelrechte
(1) Nach Fertigstellung einer Werkleistung fordert die Betreiberin den Kunden im Namen des Servicepartners in Textform zur Abnahme auf und stellt ihm die Abrechnung im Kundenkonto bereit. Der Kunde nimmt die Leistung ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist; wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern (§ 640 Abs. 1 BGB). Die Prüfung der Abrechnung durch die Betreiberin ist keine Abnahme durch den Kunden. Für Leistungen im Abo gilt § 22 Abs. 7; zu Aboterminen fordert die Betreiberin den Kunden weder zur Abnahme noch zur Prüfung nach Absatz 4 auf.
(2) Für die Abnahme hat der Kunde mindestens 72 Stunden ab dem Zugang der Aufforderung Zeit. Die Aufforderung nennt das Ende der Frist mit Datum und Uhrzeit; geht sie dem Kunden so spät zu, dass ihm bis dahin weniger als 72 Stunden bleiben, endet die Frist erst 72 Stunden nach dem Zugang, und geht sie ihm nicht zu, gilt die Leistung nicht nach diesem Absatz als abgenommen. Nimmt der Kunde die Leistung innerhalb der Frist nicht ab und verweigert er die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung mit Ablauf der Frist als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme weist die Aufforderung in Textform hin.
(3) Ist eine Werkleistung mangelhaft, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte (§§ 634 ff. BGB): Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Dienstleistungen werden nicht abgenommen. Der Kunde erhält nach dem Einsatz aber ebenso in Textform die Aufforderung, die Abrechnung innerhalb von mindestens 72 Stunden ab dem Zugang der Aufforderung zu prüfen; das Ende der Frist nennt die Aufforderung mit Datum und Uhrzeit, und geht sie dem Kunden so spät zu, dass ihm bis dahin weniger als 72 Stunden bleiben, endet die Prüffrist erst 72 Stunden nach dem Zugang. Die Prüffrist und die Bestätigung der Leistung und ihrer Abrechnung durch den Kunden bestimmen nur, wann der Endbetrag eingezogen wird; die Bestätigung ist kein Anerkenntnis, ändert die Beweislast nicht und schränkt die Rechte des Kunden nicht ein. Endet ein Einsatz früher aus Gründen, die der Servicepartner zu vertreten hat, schuldet der Kunde für diesen Einsatz nur die erbrachte Arbeitszeit, nicht die Mindestdauer nach § 21 Abs. 2. Beanstandet er die Abrechnung deshalb vor dem Einzug, gilt § 22 Abs. 6; ist schon eingezogen, veranlasst die Betreiberin die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags im Namen des Servicepartners nach § 8 Abs. 5. Ist eine Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schadensersatz.
(5) Mängel und Schäden kann der Kunde über die Reklamationsfunktion oder die Kontaktwege der Betreiberin anzeigen (§ 10). Offensichtliche Mängel und Schäden soll der Kunde möglichst bald nach dem Einsatz melden, bei fehlenden Gegenständen mit Angabe des Gegenstands, seines Werts und des Zeitpunkts, zu dem er ihn zuletzt gesehen hat. Eine spätere Meldung lässt die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
§ 25 Stornierung, Ausfall und Nichtantreffen
(1) Solange der Kunde kein Angebot angenommen hat, kann er seine Anfrage jederzeit kostenfrei zurückziehen.
(2) Nach Vertragsschluss kann der Kunde einen Einzelauftrag über die Auftragsseite zurückziehen, solange die Servicekraft noch nicht zum Termin aufgebrochen ist. Danach wendet er sich an die Betreiberin. Erklärt der Kunde vor dem Aufbruch der Servicekraft auf anderem Weg, etwa über conci-home.de/kuendigen, über die Nachrichtenfunktion im Kundenkonto, per E-Mail oder telefonisch gegenüber der Betreiberin, dass er einen Einzelauftrag beenden will, gilt das als Zurückziehen nach diesem Paragrafen, soweit die Erklärung nicht als Widerruf oder Anfechtung wirkt und dem Kunden kein gesetzliches Recht zusteht, sich aus wichtigem Grund oder wegen einer Pflichtverletzung des Servicepartners vom Vertrag zu lösen, etwa durch Rücktritt oder Kündigung aus wichtigem Grund; maßgeblich für die Absätze 3 und 7 ist der Zugang der Erklärung bei der Betreiberin (§ 10 Abs. 2). Eine Stornogebühr teilt die Betreiberin dem Kunden in diesem Fall in Textform mit, bevor sie sie einzieht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, sich vom Vertrag zu lösen, insbesondere Widerruf, Kündigung, Rücktritt und Anfechtung, bleiben unberührt.
(3) Zieht der Kunde einen Einzelauftrag zurück, kann der Servicepartner, soweit Absatz 7 nichts anderes bestimmt, als pauschalen Ausgleich für die vereinbarte Vergütung, die ihm dadurch entgeht, eine Stornogebühr verlangen. Maßgeblich ist die Zeit zwischen dem Zurückziehen und dem Beginn des nächsten geplanten Termins. Die Stornogebühr beträgt
• mindestens 24 Stunden vor dem Termin: keine Gebühr, • mindestens 12, aber weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 50 Prozent der Berechnungsgrundlage, • weniger als 12 Stunden vor dem Termin: 100 Prozent der Berechnungsgrundlage.
(4) Berechnungsgrundlage ist der vereinbarte Gesamtpreis des Auftrags ohne das Materialbudget und ohne die Anfahrt. Weist das Angebot eine Mindestgebühr für das Zurückziehen aus, gilt sie innerhalb der gebührenpflichtigen Fristen als Untergrenze. Die Stornogebühr beträgt nie mehr als die Berechnungsgrundlage. Ist noch kein Termin geplant, fällt keine Gebühr an.
(5) Die Plattform zeigt die Stornogebühr an, bevor der Kunde das Zurückziehen bestätigt. Die Betreiberin stellt sie im Namen des Servicepartners in Rechnung und zieht sie über das hinterlegte Zahlungsmittel ein.
(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Servicepartner ein Schaden oder Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Stornogebühr, insbesondere weil er Aufwendungen erspart oder die Zeit anderweitig genutzt hat. Gelingt der Nachweis, schuldet der Kunde nur den niedrigeren Betrag. Die Stornogebühr ist keine Vertragsstrafe.
(7) Zieht der Kunde einen Einzelauftrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss zurück, bevor mit der Ausführung begonnen wurde, fällt keine Stornogebühr an. Für Beginn und Ende dieser Frist gelten die §§ 187, 188 und 193 BGB wie für die Widerrufsfrist. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Widerruft ein Verbraucher einen Leistungsvertrag wirksam oder ist er an ihn nach § 360 BGB nicht mehr gebunden, fällt ebenfalls keine Stornogebühr an; die Folgen des Widerrufs richten sich allein nach den gesetzlichen Vorschriften, die die Widerrufsbelehrung unter conci-home.de/widerruf erläutert.
(8) Nimmt der Servicepartner einen vereinbarten Termin nicht wahr oder sagt er ihn ab, zahlt der Kunde für diesen Termin nichts; ein Recht des Servicepartners, einen vereinbarten Termin abzusagen, folgt daraus nicht. Die Betreiberin kann dem Kunden das Angebot eines anderen Servicepartners übermitteln; mit diesem kommt ein Vertrag nur zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt. Nimmt er es nicht an, kann er den Auftrag kostenfrei zurückziehen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere zum Rücktritt und auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Für Abos gilt § 26.
(9) Trifft die Servicekraft zum vereinbarten Termin niemanden an und erhält sie keinen Zugang, meldet sie das über die Plattform. Die Betreiberin setzt sich mit dem Kunden in Verbindung und stimmt das weitere Vorgehen ab. Eine Gebühr wird dafür nicht selbsttätig berechnet. Gesetzliche Ansprüche des Servicepartners, etwa wegen Annahmeverzugs des Kunden, bleiben unberührt.
§ 26 Abos
(1) Das Reinigungsabo umfasst mindestens 2 Stunden je Woche an den gewählten Wochentagen im gewählten Zeitfenster. Die Termine werden fortlaufend eingeplant und sind im Kundenkonto sichtbar.
(2) Ein Gartenabo kann der Kunde über die Plattform derzeit nicht abschließen. Gartenarbeiten kann er als Anfrage nach § 7 Abs. 2 stellen; ein Leistungsvertrag kommt dann als Einzelauftrag zustande. Über die Funktion „Garten aufnehmen lassen“ kann der Kunde im Kundenkonto Angaben zu seinem Garten machen, etwa zu Flächen, Hecken, Beeten, Bäumen, Hanglage, Zugang und Bewässerung, und Fotos beifügen. Diese Gartenaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei; einen Anspruch auf ein Angebot, einen Termin vor Ort oder ein Gartenabo begründet sie nicht.
(3) Welche Leistungen ein Abo enthält, nennen die Bestellübersicht oder das Angebot. Weitere Leistungen kann der Kunde gesondert anfragen.
(4) Die Mindestlaufzeit nennen die Bestellübersicht oder das Angebot; sie beträgt höchstens 24 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder, wenn keine vereinbart ist, von Beginn an läuft das Abo auf unbestimmte Zeit.
(5) Beide Seiten können das Abo mit der Frist kündigen, die die Bestellübersicht oder das Angebot nennen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt höchstens 28 Tage. Der Kunde kann auch zu einem späteren Tag kündigen. Wie er kündigt, regelt § 13. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Die Abrechnung richtet sich nach § 22.
(7) Solange das Abo läuft und nicht gekündigt ist, kann der Kunde es im Kundenkonto für 30 Tage ab der Erklärung pausieren. Geplante Termine in dieser Zeit entfallen, und für die Tage der Pause wird der Monatspreis anteilig nicht berechnet. Danach läuft das Abo von selbst weiter. Die Mindestlaufzeit verlängert sich durch eine Pause nicht.
(8) Der Kunde kann den nächsten geplanten Termin eines Abos überspringen, solange der Termin noch nicht begonnen hat und die Servicekraft noch nicht zu ihm aufgebrochen ist. Das Abo läuft weiter. Für den ausgelassenen Termin gilt die Staffel nach § 25: Wird er mindestens 24 Stunden vorher übersprungen, erhält der Kunde den vollen Wert des Termins als Erstattungsguthaben, bei mindestens 12, aber weniger als 24 Stunden 50 Prozent dieses Werts, bei kürzerer Frist nichts. Der Wert eines Termins ist sein Anteil am Monatspreis nach der vereinbarten Zeit. Der Nachweis nach § 25 bleibt dem Kunden gestattet.
(9) Fällt ein Abotermin aus, weil der Servicepartner ihn zurückgegeben hat oder weil niemand erschienen ist und die Betreiberin die Reklamation bestätigt hat, erhält der Kunde den vollen Wert des Termins als Erstattungsguthaben. Erstattungsguthaben wird nach § 11 Abs. 2 verrechnet; im Übrigen gilt § 11, insbesondere kann der Kunde die Auszahlung verlangen. Mit der Gutschrift sind die Ansprüche des Kunden wegen des Entgelts für diesen Termin erfüllt; weitergehende gesetzliche Rechte, etwa auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Trifft die Servicekraft zum Termin niemanden an und erhält sie keinen Zugang, entsteht kein Guthaben. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Servicepartner dadurch Aufwendungen erspart oder die Zeit anderweitig genutzt hat; in dieser Höhe schuldet er das Entgelt für diesen Termin nicht, und die Erstattung veranlasst die Betreiberin nach § 8 Abs. 5.
(10) Abotermine führt nur der Servicepartner des Abos aus. Einen einzelnen Ersatztermin durch einen anderen Servicepartner gibt es nur, wenn der Kunde dessen Angebot annimmt. Kann der Servicepartner das Abo dauerhaft nicht fortführen, schlägt die Betreiberin dem Kunden einen anderen Servicepartner vor. Ein Vertrag mit ihm kommt nur zustande, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, kann er das Abo mit sofortiger Wirkung kündigen; der Servicepartner kann es nur nach Absatz 5 oder aus wichtigem Grund kündigen. Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet; weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
§ 27 Wäscheservice
(1) Den Wäscheservice gibt es nur für Anschriften, für die eine Wäschetour besteht. Abholung und Rückgabe erfolgen an den für das Gebiet festgelegten Tagen; die Termine zeigt die Plattform vor der Bestellung an. Wer nach dem Annahmeschluss bestellt, wird mit der Tour der folgenden Woche abgeholt.
(2) Der Kunde gibt die Wäsche nach Wäscheart getrennt in Säcken ab. Jeder Sack erhält eine Kennung ohne Namen und Anschrift. Der Kunde leert die Taschen und gibt keine Stücke ab, die nach ihrem Pflegekennzeichen nicht gewaschen oder gereinigt werden dürfen. Flecken und empfindliche Stücke gibt er im Hinweisfeld an.
(3) Die Teile werden in der Wäscherei gezählt; berechnet wird nach § 21. Die Rechnung wird bei der Rückgabe erstellt und nach Abnahme oder Ablauf der Frist zur Abnahme eingezogen (§ 22 und § 24); beanstandet der Kunde vorher die Zählung oder die Reinigung, gilt § 22 Abs. 6.
(4) Bis zur Abholung kann der Kunde eine Bestellung im Kundenkonto kostenfrei stornieren. Nach der Abholung ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich; das gesetzliche Widerrufsrecht und die gesetzlichen Kündigungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
(5) Beanstandungen der Zählung oder der Reinigung kann der Kunde bei der Bestellung im Kundenkonto oder über die Kontaktwege der Betreiberin melden (§ 10). Für beschädigte oder abhandengekommene Stücke haftet der Servicepartner nach § 29.
§ 28 Dringende Arbeiten und Notfälle
(1) Über die Notfallfunktion kann der Kunde ein dringendes Problem melden, etwa mit Wasser, Strom, Heizung oder einem Schloss. Die Meldung ist eine Anfrage nach § 7; wie die Betreiberin sie bearbeitet, regelt § 5 Abs. 5. Ein Leistungsvertrag kommt erst mit der Annahme eines Angebots zustande.
(2) Eine bestimmte Reaktionszeit oder Ankunftszeit schuldet der Servicepartner nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Für die Betreiberin gilt § 5 Abs. 5.
(3) Besteht Gefahr für Leben oder Gesundheit, etwa bei Feuer oder Gasgeruch, wählt der Kunde zuerst den Notruf 112.
(4) Fordert der Kunde den Servicepartner ausdrücklich zu dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten auf, gilt für das Widerrufsrecht die Ausnahme, die die Widerrufsbelehrung unter conci-home.de/widerruf beschreibt. Ob sie greift, richtet sich danach, ob es tatsächlich um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten geht; die Angabe zur Dringlichkeit bei der Anfrage entscheidet das nicht allein.
§ 29 Haftung des Servicepartners
(1) Der Servicepartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben.
(2) Unbeschränkt haftet er bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen Fällen, in denen das Gesetz eine Beschränkung der Haftung nicht zulässt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere die fachgerechte Ausführung der Leistung, der sorgfältige Umgang mit Einrichtung, Gegenständen und Wäsche des Kunden und die sichere Verwahrung von Schlüsseln und Zugangsdaten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei der Beförderung von Personen gelten Satz 1 und 3 für Sachschäden einer beförderten Person nur, soweit der Schaden 1.000 Euro übersteigt (§ 23 des Personenbeförderungsgesetzes).
(4) Die Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Servicekräfte und der sonstigen Erfüllungsgehilfen des Servicepartners.
(5) Hat der Kunde Pflichten nach § 20 verletzt, etwa Wertsachen nicht sicher verwahrt oder auf Gefahren nicht hingewiesen, wird sein Mitverschulden nach § 254 BGB berücksichtigt.
(6) Die Rechte bei Mängeln nach § 24 bleiben unberührt.
§ 30 Widerruf, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) Für Widerruf und Kündigung eines Leistungsvertrags gilt § 13. Erklärungen kann der Kunde gegenüber der Betreiberin abgeben (§ 10). Ein Widerrufsrecht besteht nur, soweit das Gesetz es Verbrauchern gewährt; ein vertragliches Widerrufsrecht räumt der Servicepartner nicht ein, auch nicht durch die Widerrufsbelehrung oder Angaben zum Widerrufsrecht im Angebot, in der Bestellübersicht, in der Vertragsbestätigung oder im Kundenkonto. Die Rechte des Kunden, einen Auftrag nach diesen Bedingungen zurückzuziehen oder zu stornieren oder einen Vertrag zu kündigen, bleiben unberührt.
(2) Die Servicepartner sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, das Angebot oder die Vertragsbestätigung nennt für den jeweiligen Servicepartner eine Verbraucherschlichtungsstelle, an deren Verfahren er teilnimmt.
(3) Für das anwendbare Recht, den Gerichtsstand und die Vertragssprache gilt § 17.
(4) Die Servicepartner ändern diesen Teil B nur mit Wirkung für künftige Leistungsverträge; für laufende Abos gilt § 15 entsprechend.